antiguo Antiquitäten

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Das spanische Wort „antiguo“ hat viele Übersetzungen: althergebracht, altertümlich, antik, vorherig oder alt. Und um genau diese Dinge geht es auf dieser Seite: Von antiken bis altertümlichen Gegenständen aus vorherigen Zeiten, alte Sachen, Althergebrachtes oder kurz: Antiquitäten.

Antiquitäten

Das lateinische "antiquitas" bezeichnet die klassische Antike in Griechenland und dem Römischen Reich etwa um die Zeit 800 vor bis 600 nach Christus.

Der Handelsbegriff "antik" (lat. antiquus für alt, altertümlich) ist nicht gesetzlich geschützt und definiert. Er lässt sich im Prinzip mit der Beschreibung "auf alt gemacht" oder "klassisch" gleichsetzen, ohne genauer zu bezeichnen, welches Alter damit genau gemeint sein könnte. "Antik" meint also in diesem Zusammenhang mehr oder weniger nur eine vergangene Zeit und ihre besondere Prägung in Bezug auf Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände und Kunst.

Zeitweise waren auch nur Kopien historischer Stile, die nicht mehr hergestellt wurden, gemeint, unabhängig vom tatsächlichen Alter.

Heute gilt bereits ein Stück von über 60 Jahren als "antik".

Für den Antiquitätenhandel ist antike Ware meist von geringerer Bedeutung, außer eventuell besonders schöne, seltene und kunstvoll gefertigter Gegenstände (geschätzter Hersteller) aus Westeuropa wie Möbel, Porzellan und Gläser aller Zeitalter bis etwa zur Mitte des 20. Jahrhunderts.

Darunter fallen auch Gebrauchs- und Alltagsgegenstände wie Werkzeuge, Küchengeräte und Lampen, die ursprünglich nicht unbedingt als Sammlerstück gedacht sein mussten, sondern die sich erst mit der Zeit zu einer gefragten Seltenheit entwickelt haben.

Eine "Antiquität" ist begrifflich ebenfalls nicht geschützt, deutet aber im allgemeinen eher auf das eigentliche Alter des Objekts hin. Unter seriösen Antiquitätenhändlern gilt das ungeschriebene Gesetz, nur Objekte, die mindestens 100 Jahre alt sind, als Antiquität zu bezeichnen. Ausnahmen, wie z. B. der Art Déco-Stil, bestätigen die Regel - hier würden bereits 80 Jahre reichen, um einen Gegenstand als Antiquität zu bezeichnen.

Bereits in Frühzeit und Antike wurde mit Antiquitäten gehandelt. Griechische Skulpturen standen bei den Römern hoch im Kurs, was zu damaliger Zeit schon zur Herstellung von Kopien führte.

Im Mittelalter waren es hauptsächlich die Adligen und Gelehrten, die seltene Objekte sammelten und ausstellten.

In vorindustrieller Zeit sicherten sich fahrende Altwarenhändler durch An- und Wiederverkäufe von Stücken, die z.B. auf dem Land wenig Bedeutung und Wert hatten, dafür aber in Städten gefragt waren, ihre Nischenexistenz.

Heute gibt es für die verschiedensten Bereiche Interessenten und darauf spezialisierte Anbieter, durch alle Epochen und Stile hindurch, grob zusammengefasst von der Romanik im 11. Jahrhundert, über die Gotik um 1140, zur Renaissance um 1500, dem Barock bis 1770, gefolgt vom Rokoko bis 1780, dem Klassizismus bis 1840, dem französischen Louis-Philippe Stil bis Mitte des 19. Jahrhunderts, Impressionismus und Jugendstil bis 1920, zum Art Déco bis knapp zur Mitte des 20. Jahrhunderts.

Es wechseln Puppen und Spielzeug, asiatische Kunst, englische Möbel, Bauernmöbel, militärische Gegenstände wie Uniformen, Helme, Orden und Waffen, Figuren aus Bronze, Skulpturen der Neuzeit, Silber, Schmuck, Uhren, Porzellan, Keramik und Designerstücke des 20. Jahrhunderts (häufig "neuzeitliche Antiquitäten" genannt) die Besitzer.

Der Kunst- und Antiquitätenhandel hat sich in Europa zu einem eigenen wirtschaftlichen Segment entwickelt.

Im Bereich der Kunst ist der Übergang zur Antiquität oft fließend.

Die Interessenten waren und sind phasenweise zahlreich, so dass viele Betrüger minderwertige Massenware, gefälschte oder gestohlene Stücke verkauf(t)en. Zahlreiche Händler aus Fernost liefern billig hergestellte Neuware "im antiken Stil", bezeichnen diese zum Beispiel jedoch im Rahmen von Internetauktionen oder in Kleinanzeigen unkorrekterweise als "antik". Gerne wird auch "genaues Alter nicht bekannt" geschrieben, um etwaigen Schadenersatzansprüchen zu entkommen.

Wirklich gute Fälschungen sind jedoch meist zu teuer und aufwendig, so dass gerne auf Verfälschungen ausgewichen wird: hier werden Originale verändert, um ihr Alter und dadurch den Preis künstlich zu erhöhen oder um dadurch eine gewisse Nachfrage für andere Objekte zu bedienen (z.B. werden Schränke zu Vitrinen umgebaut).

Gegenstände, die aus Ausgrabungsstätten stammen oder bestimmte Kunstwerke von großer Bedeutung, sind gesetzlich von einem Verkauf ins Ausland ausgenommen, ebenso gibt es Beschränkungen, wenn Schildpatt, Elfenbein oder andere Materialien geschützter Tierarten verarbeitet wurden (außer, dies geschah nachweislich vor 1947).

Den angemessenen Wert einer Antiquität zu bestimmen, ist für einen Laien so gut wie unmöglich.

Die Nachfrage unterliegt mitunter starken Schwankungen - so bringt Schmuck derzeit meist nur noch den Materialwert.

Große Artikel wie Möbel und Teppiche werden aktuell deutlich weniger nachgefragt als kleinere Sammelobjekte (z.B. Gläser und Porzellanwaren).

Der heutigen Generation kommt leider mehr und mehr der Sinn für Vergangenes abhanden. Es ist für Viele einfach out, muss gepflegt werden und verträgt auch nicht viele Umzüge . Die passende Raumhöhe für einen Barockschrank von dreieinhalb Metern wird auch immer seltener, so dass Erbstücke gerne verkauft werden. Hierbei kommt es natürlich maßgeblich auf den Zustand an.

Mit ein wenig fachmännischer Unterstützung, etwa durch den Hinweis auf eine oft nur kleine Restaurierung und deren Durchführung, kann der "Wiederverkaufswert" (der Preis, den das Objekt im Antiquitätengeschäft hätte) den "Verkehrswert" (der Wert, den Auktionshäuser als Mindestpreis ansetzen) deutlich übersteigen.

Auktionshäuser schätzen und verkaufen die Gegenstände für eine Provision, die sich aus dem Verkaufspreis der Auktion ergibt.

Unabhängige und vereidigte Kunstsachverständige, die über die örtliche Industrie- und Handelskammer erfragt werden können, haben kein Kaufinteresse und verlangen Geld für ihre Schätzungen. Da sie staatlich vereidigt sind, haben ihre Urteile auch vor Gericht Bestand, was im Falle von Streitigkeiten um Erbstücke von Wichtigkeit sein könnte.

Der Antiquitätenfachhändler bietet oft eine unverbindliche Schätzung der Objekte, in die sein Gewinn einkalkuliert ist. Das Einkaufserlebnis ist weitaus schöner und sicherer als bei unbekannten Anbietern. Im Gespräch liefert er wertvolles Hintergrund- und Fachwissen, stellt bei Verkäufen im Regelfall gerne ein Echtheitszertifikat aus und ist bei selten vorkommenden, berechtigten Zweifeln zumeist bereit, das Stück wieder zurückzunehmen.